Discussion:
Erbe Ausschlagen zugunsten der Mutter?
(zu alt für eine Antwort)
Bernhard Muenzer
2011-10-12 12:30:59 UTC
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Vor ein paar Wochen ist mein Vater gestorben.
[..]
Die Erben: meine Schwester, meine Mutter und ich
Geschwister hatte mein Vater keine (Einzelkind),
Und soweit ich das verstanden habe, leben Eltern und Großeltern Deines
Vaters auch nicht mehr.
Damit wären keine Verwandten zweiter Ordnung (§ 1925 BGB) mehr am
Leben.
aber er hat zwei
Vetter, mit denen wir allerdings nichts zu tun haben.
Die Vettern sind aber Verwandte dritter Ordnung (§ 1926 BGB).
(Du meinst doch Vettern und nicht etwa Neffen?)
Es geht hier nicht um die Erbanteile, weil meine Schwester und ich uns
schon unterhalten und geeinigt haben: Wir wollen zu Gunsten unserer
Mutter verzichten.
Nach § 1953 BGB i.V.m. § 1931 Abs. 2 BGB würde das Erbe dann an den
überlebenden Ehegatten fallen.
Ich vermute mal, das wäre Deine Mutter.
Wie ich aber nach einem kurzen Telefongespräch mit dem zuständigen
Erbschaftsgericht erfahren habe, wird das nicht ganz so einfach. So wie
ich es verstanden habe, kann ich ein Erbe nur ausschlagen,
Ja; Erbverzicht geht nur durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser -
und dazu muss letzterer zum Zeitpunkt des Verzichts natürlich noch am
Leben sein.

Eine Erbausschlagung hat aber dieselbe Wirkung.
wodurch es
dann den Vettern meines Vaters angeboten würde. Oder habe ich das falsch
verstanden?
Wenn es kein Testament gibt und Deine Mutter zum Todeszeitpunkt
_nicht_ mit Deinem Vater verheiratet war (oder wenn nach § 1933 BGB
eine Scheidung in der Luft lag), werden die überlebenden Verwandten
dritter Ordnung automatisch Erben; es wird ihnen nicht nur angeboten.
Hans-Jürgen Meyer
2011-10-13 06:58:49 UTC
Permalink
Hallo alle zusammen!
[...]
Die Erben: meine Schwester, meine Mutter und ich
Geschwister hatte mein Vater keine (Einzelkind),
War Dein Vater zum Todeszeitpunkt noch mit Deiner Mutter verheiratet?
aber er hat zwei
Vetter, mit denen wir allerdings nichts zu tun haben. Wir verstehen uns
nicht mit ihnen und sie sind auch nicht zur Beerdigung erschienen.
Zu erben gibt es ein EFH (belastungsfrei), ein paar Wertpapiere und
etwas Bargeld (wobei gerade letzteres nichtmal die Beerdigungskosten
deckt). Eine Lebensversicherung hatte mein Vater nicht.
Es geht hier nicht um die Erbanteile, weil meine Schwester und ich uns
schon unterhalten und geeinigt haben: Wir wollen zu Gunsten unserer
Mutter verzichten. Meine Schwester hat vor kurzem gebaut und sich
ziemlich verausgabt dabei. Ich zahle noch an den Folgen einer
Firmenpleite.
Gibt es bei euch beiden bzw. einen von euch beiden noch Forderungen von
dritter Seite die Ihr _nie_ abzahlen könnt? Ja? Dann sollte derjenige
den das betrifft evt. besser nicht erben.
Bei keinem von uns liegen Pfändungen oder ähnliches vor,
Pfändungen ist nicht so wichtig. Schulden dagegen schon.
aber in der heutigen Zeit kann fast jeder seinen Job verlieren.
Das ist sicher allgemeines Lebensrisiko aber sicher halbwegs kalkulierbar.
Wir
wollen verhindern, dass in einem solchen Fall ein Gläubiger unseren
Anteil am Haus pfändet und unserer Mutter deshalb das Haus verlassen
muss. Wenn unsere Mutter stirbt, gehört uns das Haus so oder so.
Das könnte ein fataler Irrtum sein. Das kann man m.E. anders besser
lösen. Lebenslanger Nutznies für die Mutter eintragen lassen und dann
ist das Problem zumindest teilweise gelöst.

Wird es an euer Mutter übertragen, so kann der Schuss nach hinten
losgehen. Stichwort: Pflegefall-Risiko. In dem Fall müsste Deine Mutter
das Haus verkaufen. Das Risiko ist mindestens so hoch - wenn nicht sogar
viel höher - wie das Risiko der Arbeitslosikeit o.ä. bei euch.
Wie ich aber nach einem kurzen Telefongespräch mit dem zuständigen
Erbschaftsgericht erfahren habe, wird das nicht ganz so einfach. So wie
ich es verstanden habe, kann ich ein Erbe nur ausschlagen, wodurch es
dann den Vettern meines Vaters angeboten würde. Oder habe ich das falsch
verstanden?
Die wichtige Frage ist: Waren Vater und Mutter noch verheiratet?
Nein? Dann fällt m.W. - wenn Du verzichtest - das Erbe den nächsten
Erben zu. Das wäre erstmal Deine Schwester. Verzichtet auch die, so
fällt es der Familienseite Deines Vaters zu. Also wohl den Vettern. Da
wäre Deiner Mutter garantiert nicht mit geholfen.
Kann ich mein Erbe irgendwie freiwillig an meine Mutter abtreten?
Du (und/oder Schwester) kannst - nachdem du es erhalten hast - damit
quasi machen was Du willst. Wenn Du Schulden hast, ist das allerdings
deutlich eingeschränkt.

Du solltest einen guten Rechtsanwalt zu Rate ziehen....

Hans-Jürgen
Bernhard Muenzer
2011-10-13 08:02:48 UTC
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Vor ein paar Wochen ist mein Vater gestorben.
Wie viele Wochen?

Falls Du das Erbe noch ausschlagen willst (was IMHO sowieso ein Fehler
wäre, aber ich kenne ja nicht alle Fakten) ist die Frist nach § 1944
BGB 6 Wochen.
Thomas Hochstein
2011-10-16 16:56:18 UTC
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Kann ich mein Erbe irgendwie freiwillig an meine Mutter abtreten?
Ergänzend zu den übrigen Antworten: nur durch Schenkung, aber das
entspricht steuerrechtlich einem erneuten Erbgang und ist daher
äußerst untunlich.

-thh

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