Thomas Homilius
2018-01-16 19:23:45 UTC
Ich habe am 12 Januar 2018 die Gebuehren in Hoehen von 75 Euro fuer
meine Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz bar bezahlt und
erhielt auch dafuer eine Quittung vom Amtsgericht.
Heute erhielt ich eine Kostenrechnung der Landesjustizkasse mit der
Aufforderung, die bereits gezahlten 75 Euro zu zahlen, die ich aber
schon gezahlt habe. Dieses Schreiben hat auch eine
Rechtsbehelfsbelehrung: "Gegen diesen Kostenansatz findet die
*Erinnerung* statt."
Ich moechte diese Angelegenheit gerne ohne "Erinnerung" klaeren. Ist es
ratsam, das alles telefonisch zu klaeren? Kann mir irgendein Nachtteil
entstehen, wenn ich auf einen foermlichen Rechtsbehelf (Erinnerung)
verzichte?
Und was ist eigentlich die "Geschaeftsstelle" des Amtsgerichts?
meine Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz bar bezahlt und
erhielt auch dafuer eine Quittung vom Amtsgericht.
Heute erhielt ich eine Kostenrechnung der Landesjustizkasse mit der
Aufforderung, die bereits gezahlten 75 Euro zu zahlen, die ich aber
schon gezahlt habe. Dieses Schreiben hat auch eine
Rechtsbehelfsbelehrung: "Gegen diesen Kostenansatz findet die
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Ich moechte diese Angelegenheit gerne ohne "Erinnerung" klaeren. Ist es
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E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
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