Discussion:
Justizkasse fordert schon bezahlte Gerichtsgebuehren nochmal - Rechtsmittel?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2018-01-16 19:23:45 UTC
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Ich habe am 12 Januar 2018 die Gebuehren in Hoehen von 75 Euro fuer
meine Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz bar bezahlt und
erhielt auch dafuer eine Quittung vom Amtsgericht.

Heute erhielt ich eine Kostenrechnung der Landesjustizkasse mit der
Aufforderung, die bereits gezahlten 75 Euro zu zahlen, die ich aber
schon gezahlt habe. Dieses Schreiben hat auch eine
Rechtsbehelfsbelehrung: "Gegen diesen Kostenansatz findet die
*Erinnerung* statt."

Ich moechte diese Angelegenheit gerne ohne "Erinnerung" klaeren. Ist es
ratsam, das alles telefonisch zu klaeren? Kann mir irgendein Nachtteil
entstehen, wenn ich auf einen foermlichen Rechtsbehelf (Erinnerung)
verzichte?

Und was ist eigentlich die "Geschaeftsstelle" des Amtsgerichts?
--
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Ulrich Maier
2018-01-17 01:15:47 UTC
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Post by Thomas Homilius
Ich habe am 12 Januar 2018 die Gebuehren in Hoehen von 75 Euro fuer
meine Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz bar bezahlt und
erhielt auch dafuer eine Quittung vom Amtsgericht.
Heute erhielt ich eine Kostenrechnung der Landesjustizkasse mit der
Aufforderung, die bereits gezahlten 75 Euro zu zahlen, die ich aber
schon gezahlt habe. Dieses Schreiben hat auch eine
Rechtsbehelfsbelehrung: "Gegen diesen Kostenansatz findet die
*Erinnerung* statt."
Ich moechte diese Angelegenheit gerne ohne "Erinnerung" klaeren. Ist es
ratsam, das alles telefonisch zu klaeren? Kann mir irgendein Nachtteil
entstehen, wenn ich auf einen foermlichen Rechtsbehelf (Erinnerung)
verzichte?
Was spricht denn dagegen, einfach nur darauf hinzuweisen, dass die
Forderung bereits beglichen ist!? Dazu bedarf es keiner Erinnerung.

Ulrich
U***@web.de
2018-01-17 19:53:37 UTC
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Moin,
Post by Thomas Homilius
Ich habe am 12 Januar 2018 die Gebuehren in Hoehen von 75 Euro fuer
meine Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz bar bezahlt und
erhielt auch dafuer eine Quittung vom Amtsgericht.
Heute erhielt ich eine Kostenrechnung der Landesjustizkasse mit der
Aufforderung, die bereits gezahlten 75 Euro zu zahlen, die ich aber
schon gezahlt habe. Dieses Schreiben hat auch eine
Rechtsbehelfsbelehrung: "Gegen diesen Kostenansatz findet die
*Erinnerung* statt."
Ich moechte diese Angelegenheit gerne ohne "Erinnerung" klaeren. Ist es
ratsam, das alles telefonisch zu klaeren? Kann mir irgendein Nachtteil
entstehen, wenn ich auf einen foermlichen Rechtsbehelf (Erinnerung)
verzichte?
Und was ist eigentlich die "Geschaeftsstelle"
Was hat das mit dem vorbeschriebenen Problem zu tun?
Post by Thomas Homilius
des Amtsgerichts?
Die haben meist mehrere, je nach Abteilung
oder Unterabteilung. Da sitzt dann wohl auch jemand,
der Gebührenanforderungen nach Versand auf Frist legt,
kein Richter.

Kann aber bei telefonischer Nachfrage die
Chose bei der Gerichtskasse abklären.

Gruß, ULF
Wolfgang Fieg
2018-01-20 22:08:04 UTC
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Post by U***@web.de
Post by Thomas Homilius
Und was ist eigentlich die "Geschaeftsstelle"
des Amtsgerichts?
Die haben meist mehrere,
Nein. Eine. § 153 GVG. Die Mitarbeiter der GSt sind zwar meist einzelnen
Kammern, Abteilungen, Dezernaten usw. zugeordnet, auch räumlich, sind
aber rechtlich Teil der einen, eiheitlichen Geschäftsstelle des Gerichts.

Wolfgang
U***@web.de
2018-01-24 13:11:50 UTC
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Moin nochmal,
Post by Wolfgang Fieg
Post by U***@web.de
Post by Thomas Homilius
Und was ist eigentlich die "Geschaeftsstelle"
des Amtsgerichts?
Die haben meist mehrere,
Nein. Eine. § 153 GVG. Die Mitarbeiter der GSt sind zwar meist einzelnen
Kammern, Abteilungen, Dezernaten usw. zugeordnet, auch räumlich, sind
aber rechtlich Teil der einen, eiheitlichen Geschäftsstelle des Gerichts.
Dann muß ich das fehlerhaft aus dem gerichtlich verwendeten https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ordentliche-gerichte/lgb-frankfurt-m/ag-frankfurt-m/ansprechpartner
Sprachgebrauch übernommen haben.

Gruß, ULF

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