Discussion:
Frage zum Erbrecht
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Bockelmann
2018-09-11 15:39:22 UTC
Permalink
Ein Ehepaar E habe zwei Kinder K1 und K2. Es existiert kein Testament der
der Eltern sondern nur eine Mündliche Absprache, dass bei Todesfall eines
Elternteils der andere Elternteil alles erben soll. Beim Tod beider Eltern
sollen die Kinder zu gleichen Teilen erben.

Nun stirbt ein Elternteil und im Erbe sind erlaubnispflichtige Schusswaffen
enthalten. Der verbliebene Elternteil hat keine waffenrechtliche Erlaubnis
(mehr), jedoch sind beide Kinder im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen.

Wie kann nun erreicht werden, dass der verbliebene Elternteil das Eigentum
am gesamten Erbe außer den Schusswaffen erhält und die waffenrechtlich
empfangsberechtigten Kinder, je nach vorhandenen waffenrechtlichen
Erlaubnissen die Schusswaffen unter sich aufteilen können?
Im konkreten Fall würden alle Jagdwaffen dem Kind mit dem Jagdschein und
eine Kurzwaffe dem Kind mit einer passenden Kurzwaffen-WBK (Sportschütze)
zugeschrieben werden. Das Sportschützenkind benötigt für die infragekommende
Pistole keine Munitionserwerbsberechtigung, da es bereits über eine Waffe
gleichen Kalibers mit Munitionserwerbsberechtigung verfügt.

Für die Waffenbehörde müsste ein für jedes Kind ein Erbschein ausgestellt
werden um den Waffenerwerb durch Erbfall nachweisen zu können.

Als Laie würde ich sagen: Kein Testament: gesetzliche Erbfolge: Verbliebener
Elternteil erbt pauschal 50%, die beiden Kinder jeweils 25%.

Die zu vererbenden Waffen besitzen nur noch einen minimalen Marktwert, es
geht nur um den Erhalte der alten Waffen und nach Möglichkeit in voller
Funktionsfähigkeit. Würden die Waffen bei dem verbliebenen Elternteil
bleiben, müssten sie funktionsuntüchtig gemacht werden. Bis auf die Waffen
wollen die Kinder dem verbliebenen Elternteil nichts wegnehmen, insofern
also auf ihren Erbteil verzichten

Wie kann man so etwas am sinnvollsten und einfachsten realisieren?

Es kann von allen beteiligten davon ausgegangen werden, dass die Aufteilung
dem Wunsch des verstorbenen Elternteils entspricht. (Das Vermögen bleibt bei
den Eltern solange min. ein Elternteil lebt, aber Sicherung des zu
vererbenden Eigentums in der Familie sofern der verbliebene Elternteil
aufgrund von rechtlichen Vorschriften (hier WaffG) nicht in der Lage ist
einzelne Gegenstände in Besitz zu nehmen.

Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Elmar Haneke
2018-11-06 12:00:54 UTC
Permalink
Ein Ehepaar E habe zwei Kinder K1 und K2. Es existiert kein Testament der der
Eltern
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
sondern nur eine Mündliche Absprache, dass bei Todesfall eines Elternteils
der andere Elternteil alles erben soll. Beim Tod beider Eltern sollen die
Kinder zu gleichen Teilen erben.
Darauf wird kein Erbschein ausgestellt.
Für die Waffenbehörde müsste ein für jedes Kind ein Erbschein ausgestellt
werden um den Waffenerwerb durch Erbfall nachweisen zu können.
Das steht nicht im Erbschein sondern wird von den Erben unterieenander
geregelt.
Bis auf die Waffen wollen die Kinder dem verbliebenen Elternteil nichts
wegnehmen, insofern also auf ihren Erbteil verzichten
Dann könnte man das Erbe ausschlagen und die Waffen im Rahmen einer Schenkung
weitergeben.

Ansonsten müssen die Waffen halt auf eine Besitzkarte des Ehepartners
eingetragen werden, die hier eigentlich problemlos ohne weitere Nachweise
ausgestellt wertden müsste.

Elmar
--
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