Edmund Soeder
2005-06-16 17:12:48 UTC
Guten Tag,
leider muss ich einen Erbschein beantragen.
Die Kosten dafür berechnen sich nach
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kosto/anlage_210.html
Doch was wird bei einer Eigentumswohnung zugrunde
gelegt? Der tatsächliche Wert oder der Einheitswert?
Wird der Einheitswert genommen, so würde ich eine
Menge an Gebühren sparen.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Edmund
leider muss ich einen Erbschein beantragen.
Die Kosten dafür berechnen sich nach
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kosto/anlage_210.html
Doch was wird bei einer Eigentumswohnung zugrunde
gelegt? Der tatsächliche Wert oder der Einheitswert?
Wird der Einheitswert genommen, so würde ich eine
Menge an Gebühren sparen.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Edmund