Norbert Proch
2005-01-05 10:09:33 UTC
Hallo zusammen,
eine Bekannte von mit möchte aus einem Gemeinschaftskonto raus (sie ist
seit 6 Jahren nur noch Hausfrau ohne Einkommen) und die Bank sagt das
es nur möglich wenn auch der Mann zustimmt... was er nicht machen wird.
Hintergrund: Er gibt das Geld mit vollen Händen aus und seit ein paar
Tagen hat
sie es geschafft das Konto auf null zu halten, es wäre die beste
Gelegenheit ihn
mit seinen Extras allein zu lassen, er will das sie Ende des Jahres
nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten geht und dazu beiträgt
sein Luxusleben
zu finanzieren... vorbeugend kränkelt er schon um evt. mal garnichts
mehr zu tun.
Nach Auskunft der Bank geht ein Ausstieg aus dem Gemeinschaftskonto nur
mit
seiner Unterschrift oder mit Anwalt... warum ?
Wenn Sie denen z.B. morgen die EC-Karte auf den Tisch legt und ein
Schreiben
dazu in dem Sie sich erklärt nicht mehr über dieses Konto verfügen zu
wollen und
auch keine Eingänge mehr verbucht werden soll (einseitige Beendigung
der Geschäftsbeziehung), sich das ganze vom Filialleiter quittieren
lässt, warum muss
sie da noch einen Anwalt einschalten ?
Der Mann will gerade wieder Urlaub buchen, wo kein Geld vorhanden ist
und "seinen (!!) " Dispo dafür benutzen.
Wenn er auf die Auflösung angesprochen wird (vor zwei Jahren mal
versucht worden)
rastet er aus..
In den AGB der Bank steht zu diesem Fall nichts..
Steht irgendwo im Netz was darüber ? Googeln hat nichts gebracht..
Vielen Dank für Tips und Hinweise
eine Bekannte von mit möchte aus einem Gemeinschaftskonto raus (sie ist
seit 6 Jahren nur noch Hausfrau ohne Einkommen) und die Bank sagt das
es nur möglich wenn auch der Mann zustimmt... was er nicht machen wird.
Hintergrund: Er gibt das Geld mit vollen Händen aus und seit ein paar
Tagen hat
sie es geschafft das Konto auf null zu halten, es wäre die beste
Gelegenheit ihn
mit seinen Extras allein zu lassen, er will das sie Ende des Jahres
nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten geht und dazu beiträgt
sein Luxusleben
zu finanzieren... vorbeugend kränkelt er schon um evt. mal garnichts
mehr zu tun.
Nach Auskunft der Bank geht ein Ausstieg aus dem Gemeinschaftskonto nur
mit
seiner Unterschrift oder mit Anwalt... warum ?
Wenn Sie denen z.B. morgen die EC-Karte auf den Tisch legt und ein
Schreiben
dazu in dem Sie sich erklärt nicht mehr über dieses Konto verfügen zu
wollen und
auch keine Eingänge mehr verbucht werden soll (einseitige Beendigung
der Geschäftsbeziehung), sich das ganze vom Filialleiter quittieren
lässt, warum muss
sie da noch einen Anwalt einschalten ?
Der Mann will gerade wieder Urlaub buchen, wo kein Geld vorhanden ist
und "seinen (!!) " Dispo dafür benutzen.
Wenn er auf die Auflösung angesprochen wird (vor zwei Jahren mal
versucht worden)
rastet er aus..
In den AGB der Bank steht zu diesem Fall nichts..
Steht irgendwo im Netz was darüber ? Googeln hat nichts gebracht..
Vielen Dank für Tips und Hinweise