Discussion:
Gemeinschaftskonto auflösen (einseitig)
(zu alt für eine Antwort)
Norbert Proch
2005-01-05 10:09:33 UTC
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Hallo zusammen,

eine Bekannte von mit möchte aus einem Gemeinschaftskonto raus (sie ist
seit 6 Jahren nur noch Hausfrau ohne Einkommen) und die Bank sagt das
es nur möglich wenn auch der Mann zustimmt... was er nicht machen wird.

Hintergrund: Er gibt das Geld mit vollen Händen aus und seit ein paar
Tagen hat
sie es geschafft das Konto auf null zu halten, es wäre die beste
Gelegenheit ihn
mit seinen Extras allein zu lassen, er will das sie Ende des Jahres
nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten geht und dazu beiträgt
sein Luxusleben
zu finanzieren... vorbeugend kränkelt er schon um evt. mal garnichts
mehr zu tun.

Nach Auskunft der Bank geht ein Ausstieg aus dem Gemeinschaftskonto nur
mit
seiner Unterschrift oder mit Anwalt... warum ?

Wenn Sie denen z.B. morgen die EC-Karte auf den Tisch legt und ein
Schreiben
dazu in dem Sie sich erklärt nicht mehr über dieses Konto verfügen zu
wollen und
auch keine Eingänge mehr verbucht werden soll (einseitige Beendigung
der Geschäftsbeziehung), sich das ganze vom Filialleiter quittieren
lässt, warum muss
sie da noch einen Anwalt einschalten ?
Der Mann will gerade wieder Urlaub buchen, wo kein Geld vorhanden ist
und "seinen (!!) " Dispo dafür benutzen.
Wenn er auf die Auflösung angesprochen wird (vor zwei Jahren mal
versucht worden)
rastet er aus..
In den AGB der Bank steht zu diesem Fall nichts..

Steht irgendwo im Netz was darüber ? Googeln hat nichts gebracht..

Vielen Dank für Tips und Hinweise
Thomas Gerlach
2005-01-05 10:53:00 UTC
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Post by Norbert Proch
eine Bekannte von mit möchte aus einem Gemeinschaftskonto raus (sie ist
seit 6 Jahren nur noch Hausfrau ohne Einkommen) und die Bank sagt das
es nur möglich wenn auch der Mann zustimmt... was er nicht machen wird.
[...] er will das sie Ende des Jahres
nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten geht und dazu beiträgt
sein Luxusleben
zu finanzieren...
Nur eine Verständnisfrage: Im Moment und seit sechs Jahren finanziert
er also Luxusleben, Frau und Kind(er) allein?

CU
Thomas
Norbert Proch
2005-01-05 11:11:06 UTC
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Hallo Thomas,

er lässt ihr neuerdings 50 Euro Haushaltsgeld für die Woche für 4
Personen und haut den Rest auf gut Deutsch für Getränke und Imbisse
"aufe Arbeit" auf den Kopf, buchte die letzen Jahre immer ohne zu
fragen 2 x pro Jahr Urlaub und zwang sie zum umziehen (erhöhte
Fahrtkosten zum Kindergarten und zum einkaufen etc...) Er ist der
geborene Pascha, seine Frau soll gefälligst schnell wieder arbeiten,
damit er drei x im Jahr in Urlaub gehen kann..
Für seine Hobbys (Modellbahn/Militaria/PC ) hat er immer Geld..
Der Mann hat den Umstieg von 2 kinderlosen Doppelverdienern auf einen
alleinverdienenden Familienvater nicht verkraftet.... weder
finanziell noch menschlich... Jetzt beginnt er wegen des von seiner
Frau abgelehnten Urlaubs auch die Kinder gegen sie auszuspielen..

Soweit zum Sachverhalt...
"Thomas Gerlach" schrieb
Nur eine Verständnisfrage: Im Moment und seit sechs Jahren finanziert
er also Luxusleben, Frau und Kind(er) allein?
CU
Thomas
Inge Schneider
2005-01-05 11:42:38 UTC
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Post by Norbert Proch
eine Bekannte von mit möchte aus einem Gemeinschaftskonto raus (sie ist
seit 6 Jahren nur noch Hausfrau ohne Einkommen) und die Bank sagt das
es nur möglich wenn auch der Mann zustimmt... was er nicht machen wird.
Ich habe bei meiner Trennung meine EC-Karte und ein Schreiben (dass
ich ab dato nicht für Überziehung, Darlehn etc. aufkomme) bei der Bank
vorgelegt und mir die Rückgabe der EC-Card und Empfang des Schreibens
quittieren lassen.

Was die letztlich mit meinem damals Noch-Ehemann dann verhandelt
haben, weiss ich allerdings nicht. Ich bekam nur nach einigen Tagen
die schriftliche Bestätigung, dass das Eheleute-Konto nunmehr auf
seinen Namen läuft.

Ob das nun Kulanz der Bank war (oder die Einsicht, dass mir mir
sowieso nichts zu holen wäre), oder ob es da einen rechtlichen
Hintergrund gibt, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich würde aber doch
nochmal bei der Bank, bzw. beim Leiter der Bank, vorsprechen.

Inge
Kathinka Wenz
2005-01-05 16:02:06 UTC
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"Norbert Proch" <***@t-online.de> wrote:

Das hat mit Familienrecht nichts zu tun, sondern ist reines
Vertragsrecht, daher x-post mit f'up nach de.soc.recht.misc
Post by Norbert Proch
eine Bekannte von mit möchte aus einem Gemeinschaftskonto raus (sie ist
seit 6 Jahren nur noch Hausfrau ohne Einkommen) und die Bank sagt das
es nur möglich wenn auch der Mann zustimmt... was er nicht machen wird.
Hintergrund: Er gibt das Geld mit vollen Händen aus und seit ein paar
Tagen hat
sie es geschafft das Konto auf null zu halten, es wäre die beste
Gelegenheit ihn
mit seinen Extras allein zu lassen, er will das sie Ende des Jahres
nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten geht und dazu beiträgt
sein Luxusleben
zu finanzieren... vorbeugend kränkelt er schon um evt. mal garnichts
mehr zu tun.
Nach Auskunft der Bank geht ein Ausstieg aus dem Gemeinschaftskonto nur
mit seiner Unterschrift oder mit Anwalt... warum ?
Wenn Sie denen z.B. morgen die EC-Karte auf den Tisch legt und ein
Schreiben
dazu in dem Sie sich erklärt nicht mehr über dieses Konto verfügen zu
wollen und
auch keine Eingänge mehr verbucht werden soll (einseitige Beendigung
der Geschäftsbeziehung), sich das ganze vom Filialleiter quittieren
lässt, warum muss
sie da noch einen Anwalt einschalten ?
Um bei dem Mann eine Zustimmung zur Kündigung zu erzwingen, nehme ich
mal an.

Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch für das Konto. Wenn also
das Konto überzogen wird, hat die Bank zur Zeit zwei Personen, bei denen
sie das Geld wieder eintreiben kann. Und daher wird die Bank auch ganz
sicher nicht eine Person aus dem Vertrag entlassen, denn dadurch sinkt
die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Zweifelsfall an ihr Geld kommt.

Aus genau dem Grund will die Frau ja auch raus aus dem Vertrag, schätze
ich mal. Sie weiß also um den Nachteil.

Es kann also nur der gesamte Vertrag gekündigt werden, und das geht
normalerweise nur von beiden Vertragspartnern. Ich weiß nicht, wie es
bei Konten ist (daher das x-post nach de.soc.recht.misc), bei gemeinsam
unterschriebenen Mietverträgen kann auf Zustimmung zur Kündigung geklagt
werden. Daher vermute ich, dass es auch hier so etwas gibt.
Post by Norbert Proch
Der Mann will gerade wieder Urlaub buchen, wo kein Geld vorhanden ist
und "seinen (!!) " Dispo dafür benutzen.
Wenn er auf die Auflösung angesprochen wird (vor zwei Jahren mal
versucht worden) rastet er aus..
In den AGB der Bank steht zu diesem Fall nichts..
Steht irgendwo im Netz was darüber ? Googeln hat nichts gebracht..
Vielen Dank für Tips und Hinweise
Gruß, Kathinka
Frank Kozuschnik
2005-01-05 22:22:39 UTC
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Post by Norbert Proch
eine Bekannte von mit möchte aus einem Gemeinschaftskonto raus (sie ist
seit 6 Jahren nur noch Hausfrau ohne Einkommen) und die Bank sagt das
es nur möglich wenn auch der Mann zustimmt... was er nicht machen wird.
Hintergrund: Er gibt das Geld mit vollen Händen aus und seit ein paar
Tagen hat sie es geschafft das Konto auf null zu halten,
[...]
Nach Auskunft der Bank geht ein Ausstieg aus dem Gemeinschaftskonto nur
mit seiner Unterschrift oder mit Anwalt... warum ?
Wahrscheinlich ist das bei der Kontoeröffnung so vereinbart worden.

Häufig kann aber immerhin jeder Kontoinhaber das Gemeinschaftskonto
einseitig von einem "Oder-Konto" in ein "Und-Konto" umwandeln lassen.
Dann bliebe sie zwar weiter Mitinhaberin des gemeinsamen Kontos, aber
ihr Mann könnte ohne ihre Zustimmung nicht mehr allein über das Konto
verfügen.

Selbst diese Möglichkeit gibt es aber nicht automatisch, sondern nur,
wenn es so vereinbart wurde.
Post by Norbert Proch
Wenn Sie denen z.B. morgen die EC-Karte auf den Tisch legt und ein
Schreiben dazu in dem Sie sich erklärt nicht mehr über dieses Konto
verfügen zu wollen und auch keine Eingänge mehr verbucht werden soll
(einseitige Beendigung der Geschäftsbeziehung), sich das ganze vom
Filialleiter quittieren lässt, warum muss sie da noch einen Anwalt
einschalten ?
Nicht jede Geschäftsbeziehung kann man ohne besondere Voraussetzungen
jederzeit einseitig beenden.
Post by Norbert Proch
In den AGB der Bank steht zu diesem Fall nichts..
Vielleicht steht das ja nicht in den "allgemeinen" AGB, sondern in
speziellen Bedingungen für Gemeinschaftskonten. (Welche Bank ist es
denn?)
Post by Norbert Proch
Steht irgendwo im Netz was darüber ? Googeln hat nichts gebracht..
Bei Google gefunden...

Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto:

http://gaius.jura.uni-sb.de/Skripten/Zahlungsverkehr/bghwm90.htm
http://gaius.jura.uni-sb.de/Skripten/Zahlungsverkehr/bghwm93.htm

Typische Geschäftsbedingungen einer Bank:

http://www.sparda-a.de/pdf/sobe_gemeinschaftskonten.pdf

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