Dieter Rohlfing
2008-11-23 21:42:59 UTC
Guten Abend,
folgender Fall liegt vor:
Frau F ist 84 Jahre und hat mit ihrem bereits verstorbenen Mann zwei Kinder
(nachfolgend K1 und K2 genannt). K1 bekam bereits vor 20 Jahren sein Erbteil
und hat im Gegenzug auf alle Erbrechte verzichtet. Damit ist K2 der einzige
gesetzliche Erbe von Frau F.
Frau F setzt nun ihren Enkel E1 (Kind von K1) als alleinigen Erben ein (K2
hat damit lediglich einen Pflichtteilsanspruch). Gleichzeitig erteilt Frau F
ihrem Enkel E1 Vollmacht für ihr Giro-Konto.
Drei Jahre später verstirbt Frau F. Der Enkel E1 nimmt das Erbe an, K2 be-
ansprucht seinen Pflichtteil.
E1 hat im Laufe der drei Jahre vor dem Tode seiner Groß-Mutter von ihrem Konto
Bar-Abhebungen von ca. 20.000 EUR getätigt. E1 behauptet, er hätte das Geld für
seine Großmutter abgehoben und ihr gegeben, hat dafür aber außer seiner Be-
hauptung keinerlei (schriftlichen) Nachweis. K2 bezweifelt dies und nimmt an,
daß E1 dies in die eigene Tasche gesteckt hat.
Nun meine Fragen: muß E1 die Verwendung der Bar-Abhebungen nachweisen? Es war
nicht sein Geld, sondern das seiner Großmutter. Wenn ja, wie werden die 20.000
EUR behandelt? Als Geschenk der Großmutter an den Enkel oder werden sie dem
Vermögen der Großmutter zum Zeitpunkt des Todes hinzugerechnet?
Für Einschätzungen und Verweise (wenn möglich auf Urteile oder Paragraphen)
wäre ich sehr dankbar.
Allen noch einen schönen Abend und einen guten Start in die neue Woche.
Dieter Rohlfing
folgender Fall liegt vor:
Frau F ist 84 Jahre und hat mit ihrem bereits verstorbenen Mann zwei Kinder
(nachfolgend K1 und K2 genannt). K1 bekam bereits vor 20 Jahren sein Erbteil
und hat im Gegenzug auf alle Erbrechte verzichtet. Damit ist K2 der einzige
gesetzliche Erbe von Frau F.
Frau F setzt nun ihren Enkel E1 (Kind von K1) als alleinigen Erben ein (K2
hat damit lediglich einen Pflichtteilsanspruch). Gleichzeitig erteilt Frau F
ihrem Enkel E1 Vollmacht für ihr Giro-Konto.
Drei Jahre später verstirbt Frau F. Der Enkel E1 nimmt das Erbe an, K2 be-
ansprucht seinen Pflichtteil.
E1 hat im Laufe der drei Jahre vor dem Tode seiner Groß-Mutter von ihrem Konto
Bar-Abhebungen von ca. 20.000 EUR getätigt. E1 behauptet, er hätte das Geld für
seine Großmutter abgehoben und ihr gegeben, hat dafür aber außer seiner Be-
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daß E1 dies in die eigene Tasche gesteckt hat.
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nicht sein Geld, sondern das seiner Großmutter. Wenn ja, wie werden die 20.000
EUR behandelt? Als Geschenk der Großmutter an den Enkel oder werden sie dem
Vermögen der Großmutter zum Zeitpunkt des Todes hinzugerechnet?
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Dieter Rohlfing
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Die obige Adresse existiert, Mails werden aber nicht gelesen.
Antworten bitte ausschließlich in diese Newsgroup posten.
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