Discussion:
GEN GmbH
(zu alt für eine Antwort)
Thomas G. Lehder
vor 20 Jahren
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Hallo,
ist jemand die GEN GmbH zur Erbenermittlung (www.gen-gmbh.de) bekannt?
Die Firma findet wohl Erben und kassiert dann 30% der Erbschaft.
Ist das ganze seriös? Erfahrungen damit?
Eine einfache Überlegung lässt mich stutzig werden: ich erbe einen
Gegenstand im Wert (wo auch immer ermittelt) von 100.000 EUR.
Per Vertrag muss ich an die Firma 30.000 EUR zahlen (30%).
Nun finde ich aber niemanden, der für mein Erbe den taxierten Wert zahlt.
D.h. ich habe einen fiktiven Wertgegenstand und muss 30.000 EUR zahlen...
Danke für eure Tipps
Servus Tom
Thomas Schneider
vor 20 Jahren
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...
Ich bin kein Volljurist, aber ich würde die Lage so beurteilen:

Du als (gefundener) Erbe hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf das Dir
zustehende Erbe. Zwischen Dir und der GmbH besteht erstmal kein Vertrag, aus
dem die GmbH Ansprüche herleiten könnte.

Ich denke, dass die GmbH allenfalls im Testament des Verstorbenen benannt
wird und somit ihre Provision ebenfalls "erbt" bzw. ein Vermächtnis darüber
erlangt (was aber aufgrund der Höhe von 30% rechtlich unmöglich sein
wird). - Naja, Du bildest dann mit der GmbH eine "Erbengemeinschaft". Falls
es zu Streitigkeiten kommt, wird der betreffende Gegenstand ggf.
(zwangs-)versteigert (wobei sich dann auch erst der wahre Wert herausstellt)
und man zahlt den Erlös der Versteigerung anteilig aus (70% an Dich und 30%
an die GmbH). - Zumindest wird bei Immobilien/Grundstücken im
"Erbstreitfall" so verfahren.

Thomas
Marcus Berger
vor 20 Jahren
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Post by Thomas Schneider
Du als (gefundener) Erbe hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf
das Dir zustehende Erbe. Zwischen Dir und der GmbH besteht erstmal
kein Vertrag, aus dem die GmbH Ansprüche herleiten könnte.
Das tut sie auch gar nicht. Die Homepage sagt ja ganz deutlich, dass
Honorarvereinbarungen mit dem gefundenen Erben geschlossen werden. Und
diese Vereinbarungen sind dann der Rechtsgrund für die Zahlung der
30%.

Gruß

Marcus
--
- "Do you know what Freud said about dreams of flying?
It means you're really dreaming about sex."
- "Indeed? Tell me then, what does it mean when you dream about sex?"
Thomas Schneider
vor 20 Jahren
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Post by Marcus Berger
Post by Thomas Schneider
Du als (gefundener) Erbe hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf
das Dir zustehende Erbe. Zwischen Dir und der GmbH besteht erstmal
kein Vertrag, aus dem die GmbH Ansprüche herleiten könnte.
Das tut sie auch gar nicht. Die Homepage sagt ja ganz deutlich, dass
Honorarvereinbarungen mit dem gefundenen Erben geschlossen werden. Und
diese Vereinbarungen sind dann der Rechtsgrund für die Zahlung der
30%.
Gruß
Marcus
Mit anderen Worten wird der gefundene Erbe genötigt, der 30%-Vereinbarung
erstmal schriftlich zuzustimmen, damit die GmbH ihm die Daten des Erblassers
gibt!? Finde ich irgendwie sittenwidrig. Zumal scheinen mir 30% der Erbmasse
als Provision recht hoch zu sein. Naja, die Rechtsprechung sieht's wohl
anders.

Thomas

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